Ihr Umweltfreundlicher Fahrdienst in Leonberg

Dank unseres Elektroautos sind unsere Fahrten emissionsfrei und besonders leise.
Sie zahlen bei uns nur für die tatsächlich gefahrenen Kilometer und die übliche Grundgebühr.
Ampeln und Verkehrsstaus kosten Sie nichts. Nutzen Sie unseren Fahrtkostenkalkulator und lassen Sie sich den finalen Fahrpreis anzeigen.
Unser Elektroauto wird durch das Verkehrsministerium Baden-Württemberg im Rahmen der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ gefördert.
Mehr dazu finden Sie auf https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/elektromobilitaet/foerderung-elektromobilitaet/e-taxi/ .
Wir bringen Sie gut und günstig nach Hause, zur Arbeit,
zum Einkaufen, zum Arzt, einfach überall hin. Sie zahlen
bei uns nur für die tatsächlich gefahrenen Kilometer und
die übliche Grundgebühr. Ampeln und Verkehrsstaus
kosten Sie nichts. Nutzen Sie unseren
Fahrtkostenkalkulator und lassen Sie sich den finalen Fahrpreis anzeigen.
Gerne bringen wir Ihre Kinder, sicher und behutsam zu
allen Terminen und holen sie dort auch wieder ab. Sei es
zur Schule , in den Kindergarten, oder zu einer
Geburtstagsfeier.
Sie müssen wichtige und dringende Unterlagen oder
Sachtransporte eilig an Ihren Geschäftspartner
übermitteln, haben aber keine Zeit, um sich selbst in Ihr
Auto zu setzen?
Kein Problem. Rufen Sie einfach an . Wir erledigen ihren
Auftrag pünktlich, gewissenhaft und diskret.
Wir bringen Sie zu allen Flughäfen und Bahnhöfen im Rund-um-die-Uhr-Service.
Gerade in Zeiten in denen Sie oder Ihre Angehörigen krank werden und Untersuchungen und Therapien benötigen, belastet mit vielen Sorgen und Nöten, ist es hilfreich einen kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite zu wissen.
Die Krankenkassen machen es allen nicht leicht durch die komplizierten Richtlinien durchzublicken. Ausgestellte Transportscheine vom Arzt bedeuten nicht sogleich die Kostenübernahme der Beförderung durch die Krankenkasse.
Der T-Schein
Grundvoraussetzung für eine Beförderung nach Krankentransporttarif und Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist ein Beförderungsschein vom Arzt. Dieser stellt diesen aus, wenn eine Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Allein dieser Beförderungsschein beinhaltet aber nicht die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ohne einige Bedingungen daran zu knüpfen.
Privat: Fahrtentgelt muss selber gezahlt und bei privater Kk eingereicht werden
BG: Arbeitsunfall , Kosten werden komplett von Berufsgenossenschaft übernommen
Krankenkasse
(AOK, BEK etc.) : Unfall
/ Unfallfolgen
Nur wenn bei A) und B) ein
Kreuz eingetragen wurde, werden die Kosten übernommen, allerdings fällt
ein Eigenanteil (EA) von mind. 5,-€ max. 10,-€ (bzw. 10% des Fahrpreises)
an. Wenn eine gültige Befreiungskarte für Zuzahlungen der KK vorgelegt
werden kann entfällt der EA.
Wenn bei C) ein Kreuz eingetragen ist
(ambulante Behandlung) und der T-Schein nicht im Vorfeld von der KK
genehmigt wurde, dann muss die Fahrt selber bezahlt werden, die KK
übernimmt die Kosten nicht. Im Falle der Übernahme durch KK auch hier auf EA-Regelung
achten (mind. 5,-€)
Der Transportschein ist vor der Fahrt dem Fahrer auszuhändigen damit dieser diesen auf Richtigkeit überprüfen kann.